Welche Anforderungen stellt die IDD-Regelung an Versicherungsmakler?
Nach einem Bundesratsbeschluss im Sommer 2017 greift seit Februar 2018 die neue Versicherungsvertriebsrichtlinie, die IDD (Insurance Distribution Directive). Sie betrifft alle Berufe, die mit der Vermittlung von Versicherungen betraut sind, also Versicherungsmakler und -vertreter sowie Versicherungsberater – aber auch Berufsgruppen, die Versicherungen als Nebenprodukt anbieten wie beispielsweise Reisebüros und Autohäuser. Mit der neuen Regelung, die die bisherige Richtlinie IMD 2 ersetzt, kommen verschiedene Anforderungen auf Versicherungsmakler zu.