Interview: Risikovoranfragen mit Risikoprüfer Karl-Heinz Helfer von WIFO

Von | 25. Mai 2018 | Strategie |

Karl-Heinz Helfer ist Risikoprüfer bei der WIFO GmbH und verfügt über einen Wissensschatz von über 45-jähriger Berufserfahrung im Bereich Antrags- und Risikoprüfung bei großen Versicherungsgesellschaften.

Haben Sie sich als Makler auch schon gefragt auf was es bei einer Risikovoranfrage ankommt und was beachtet werden muss? Die WIFO GmbH hat nachgefragt.

Herr Helfer, warum ist es notwendig, eine Voranfrage zu stellen?

Zunächst ist zu sagen, dass Voranfragen meistens dann durchgeführt werden, wenn zu befürchten ist, dass es aufgrund der Gesundheitsangaben zu einer Erschwerung kommen könnte. Eine Voranfrage hat gegenüber einem Antrag den klaren Vorteil, dass kein Eintrag in das "HIS System" (Hinweis und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft) erfolgt. Aber noch wichtiger ist: Wir erfahren durch die Voranfrage, zu welchen Konditionen der Interessent angenommen wird bzw. welcher Versicherer sich wie entscheidet.

Welche Risiken prüft die WIFO?

Wir prüfen für alle biometrischen Risiken das medizinische Risiko. Auch nehmen wir Anfragen zur Prüfung der Berufsgruppen bei den Gesellschaften vor, bei denen der Beruf nicht eindeutig eingestuft werden kann. Nicht zu vergessen sind die Sport- und Hobby-Risiken oder gar Auslandsaufenthalte.

Welche Vorteile hat es für den Makler, die Voranfrage über WIFO einzureichen?

Vorteile gibt es viele! Der Makler kontaktiert ein Experten-Team mit langjähriger Berufserfahrung und hohem Fachwissen. Die Anfragen werden bei TOP-Versicherern bzw. ausgewählten Gesellschaften eingereicht. Danach erstellt die WIFO GmbH unterschriftsreife, individuelle, VVG-konforme Angebote, was für den Makler auch eine hohe Zeitersparnis darstellt. Er lagert somit seine Arbeit aus und bekommt perfekt auf den Kunden zugeschnittene Angebote mit Expertentipp (WIFO+) und hat somit mehr Zeit Kundentermine wahrzunehmen.

Was ist bei einer Prüfung des Risikos zu beachten?

Die Versicherer schätzen die Risiken nach folgendem Grundsatz ein: "Je ausführlicher die Gesundheitsangaben sind, desto genauer kann ein Votum für den Interessenten abgegeben werden".

Welche Unterlagen sind für eine Risikoanfrage notwendig?

Ich kann nur empfehlen, zu jeder Anfrage nicht nur unsere WIFO-Gesundheitserklärung auszufüllen, sondern auch die vorhandenen Fragebögen zu den jeweiligen Erkrankungen beantworten zu lassen. Falls Arztbefunde vorliegen, können diese für ein Votum auch sehr hilfreich sein. Und nicht zu vergessen, unsere Anfrageformulare für das gewünschte Versicherungsprodukt.

Welche Vorteile entstehen für den Makler durch die Wissensdatenbank (BU-Karteikasten)?

Das ist ein ganz besonderer Service für unsere Makler. In unserer Datenbank haben wir unzählige Krankheitsbilder mit Einschätzungskriterien und Voten der Gesellschaften hinterlegt. So können wir jederzeit nachschauen, welches Krankheitsbild von welcher Gesellschaft wie eingestuft wurde. Unser Service liegt darin, dass wir neben den im Vergleich TOP-gerateten Gesellschaften zusätzlich Versicherer anschreiben, die bestimmte Krankheiten am liberalsten eingestuft haben, um für den Kunden die bestmöglichste Annahme zu erhalten.

Die WIFO hat es sich zur Aufgabe gemacht regelmäßig über besondere Annahmebeispiele zu berichten. Können Sie uns bitte ein solches Beispiel nennen?

Frau F. (19 Jahre) möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und hat folgende Vorerkrankungen:

  • leichtes Asthma (seit 2013 behandlungs- und beschwerdefrei)
  • 2014 Kapselriss Knie rechts, ca. 6 Wochen mit Krankengymnastik (heute behandlungs- und beschwerdefrei)
  • Angstzustände, April-Juni 2014, 5 Sitzungen beim Psychologen (heute behandlungs- und beschwerdefrei)

Angefragt wurden 6 Gesellschaften - 4 Gesellschaften aus einem Vergleich und zusätzlich 2 Gesellschaften aus unserem BU-Karteikasten. Alle Gesellschaften aus dem Vergleich haben die BU abgelehnt. Von den anderen 2 haben wir eine Gesellschaft gefunden, die lediglich die Psyche ausgeschlossen hat und sogar noch eine Überprüfung des Ausschlusses ab 2019/2020 zugesagt hat.

Kennen Sie schon unsere Helferline oder den BU-Karteikasten? Nein? Dann schnell mal ausprobieren und selbst überzeugen...

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