Die mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind weder generell noch für die Branche der Versicherungsmakler vollständig vorhersagbar. Es gibt allerdings einige Trends und Tendenzen, die aktuell abzulesen sind. Für Versicherungsmakler ist es wichtig, diese zu kennen und sich darauf einzustellen, um die Konsequenzen der Krise möglichst gering zu halten. Denn wie weit sich Corona auf das Geschäft auswirkt, hängt zumindest teilweise auch von den Maklern selbst ab.
Beispiel Lebensversicherung: Einbruch bei langfristigem Anstieg
Für Versicherungskunden ist die Beschäftigung mit Produkten wie einer Lebensversicherung in Corona-Zeiten nicht nur aus finanziellen Gründen weniger relevant. Auch grundsätzlich verschiebt die Pandemie den Fokus und lässt bestimmte Themen in den Hintergrund treten – dazu gehören auch Abschlüsse von Versicherungen. Hinzu kommt die Angst vor Ansteckung bei einer persönlichen Beratung. Es ist daher bereits jetzt davon auszugehen, dass sich das noch zu Jahresbeginn erwartete Wachstum für das Jahr 2020 nicht erreichen lässt.
Laut der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur kann sich der Markt für Lebensversicherungen allerdings langfristig gesehen erholen, da die Krise das Sicherheitsdenken der Menschen fördert. Statt auf Aktien-Anlagen, die als sicher galten, in Zeiten einer Krise aber nicht standhalten, könnten Kunden wieder vermehrt auf stabilere Alternativen wie Lebensversicherungen zurückgreifen.
Kundenkontakt und Alternativen
Zur Frage, welche Tätigkeiten gerade auch im Umgang mit den Kunden im laufenden Geschäftsalltag erlaubt sind, sollten Versicherungsmakler sich im Zweifelsfall an die zuständige IHK wenden beziehungsweise Pressemeldungen und Verordnungen verfolgen. Der Stand der Information sollte stets aktuell gehalten werden, da er sich täglich ändern kann. Je nach Bundesland ist es erlaubt, Kunden zu empfangen oder Kundentermine vor Ort wahrzunehmen, sofern der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Jedoch sollten Versicherungsmakler überall dort den Kundenkontakt einschränken, wo es möglich ist. Beispielsweise kann die Beratung überwiegend per Telefon oder Videochat erfolgen, darüber hinaus können Unterschriften auch postalisch eingeholt werden.
Behördliche Termine, die den Betrieb betreffen, können Vermittler weiterhin wahrnehmen, beispielsweise wenn es sich um Erlaubnisanträge handelt. Ebenso können Beurkundungen durch Notare nach wie vor durchgeführt werden.