Durch die Anordnung von Betriebsschließungen und -einschränkungen aufgrund der derzeitigen Coronalage kam und kommt es zu erheblichen Problemen bei gewerblichen Mietverhältnissen. Die Frage, ob eine Anpassung des Mietzinses bei Gewerberaummieten aufgrund der behördlich angeordneten Betriebsschließungen und -einschränkungen stattzufinden hatte, war bis Ende letzten Jahres kaum bis gar nicht beantwortet.
Die Folge sind weiterhin erhebliche finanzielle Belastungen für Deine Gewerbekunden. Bei einem Worst-Case-Szenario droht sogar die Betriebsaufgabe oder Insolvenz! Dadurch folgt womöglich auch die Kündigung weiterer Versicherungen (Altersvorsorge etc.), da die Liquidität Deines Kunden aufgrund der fortlaufenden Pachtzahlungen nicht mehr gegeben ist. Das bedeutet auch für Dich: Stornogefahr!
Bis Dezember 2020 war die Rechtsprechung auf der Seite des Vermieters, aber noch mit dem letzten Tag des vergangenen Jahres wurde das vollständig gekippt. Aber wissen das Deine Gewerbekunden?
In diesem Blogartikel erklärt unser Gastautor und WIFO-Anwalt Dr. Alf Gabelmann nachfolgend, was sich geändert hat und wir zeigen Dir, wie Du mit einem Tipp die Existenz Deiner Kunden retten und Dich als Kümmerer hervorheben kannst.
Die Regelung erleichtert so zwar eine Mietanpassung im Gewerberaummietrecht erheblich. Von manchen Gerichten wurde ein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei coronabedingten Betriebsschließungen und -beschränkungen nämlich zuvor kategorisch verneint, und das wird wohl nicht mehr möglich sein. Nach dieser neuen Regelung hat der Mieter erst einmal das Anpassungsrecht auf seiner Seite.
Aber dass aufgrund der neuen Regelung erhebliche Mietanpassungen von den Gerichten mehr oder weniger „durchgewunken“ werden, ist nur in ganz klaren und eindeutigen Fällen zu erwarten. In den meisten Fällen wird es meiner Meinung nach umfangreicher Darlegungen seitens der Parteien bedürfen und viele Umstände gegeneinander abgewogen werden.
Da Gerichtsverfahren, die sich auf die coronabedingte Anpassung der Gewerberaummiete beziehen, beschleunigt betrieben werden müssen, wird es bald sicher eine Reihe Gerichtsentscheidungen geben, die einen besseren Anhalt bieten, worauf es bei der Mietanpassung ankommt und wie hoch diese in welchem Fall ausfällt.
Wir danken unserem Gastautor und Rechtsanwalt Dr. Alf Gabelmann für seine fachliche und erklärende Unterstützung zur Änderung des Gewerbemietrechts! Damit aber Deine Gewerbekunden überhaupt von Ihrem neuen Recht Anspruch nehmen können, müssen auch sie über die Änderung des Gewerbemietrechts Bescheid wissen!
Deine Kunden, Kleinstunternehmer und KMUs, haben vermutlich keine eigene Rechtsabteilung. Sie wissen somit erst gar nicht, dass sie derzeit Miete für einen durch den Lockdown (teilweise) betroffenen Betrieb bezahlen, ohne das letztendlich tun zu müssen. Wenn ein Gewerbebetrieb von Corona betroffen ist, sollte man JETZT die Mieterrechte auf Miet-/Pachtkürzung durch einen Anwalt konkret prüfen lassen!
Achtung: Du als Versicherungsmakler darfst am Ende des Tages natürlich keine Rechtsberatung geben. Aber einen Tipp und Empfehlungen für einen Anwalt bei weiteren Mietrechtsfragen.
Mit solch einem kleinen Tipp zur rechtlichen Aktualisierung und einer Anwaltsempfehlung kannst Du womöglich die Existenz Deiner Gewerbekunden retten! Auch empfiehlt sich, Deine Kunden für zukünftige Fälle dringend auf den Abschluss eines Mietrechtsschutzes hinzuweisen. Mit einer solchen proaktiven Info sorgst Du natürlich auch für mehr Vertrauen auf Kundenseite. 1:0 für den Makler!
Kontaktiere Deine Kunden, die von der neuen Regelung des Gewerbemietrechts profitieren könnten! Ein simpler Tipp über die bloße Existenz dieser rechtlichen Änderung und/oder einer (Anwalts-)Empfehlung, wohin sich Dein Kunde für weitere Informationen wenden können, genügt. So zeigst Du nicht nur, dass Dir Deine Kunden am Herzen liegen und Du selbst top informiert bist, sondern festigst auch Deinen Stand als Vertrauensperson, die Du als Versicherungsmakler und -vermittler bist.
Tipp: Eine juristische Beratung ist das A und O! Versicherungsmaklerpools mit Hauskanzleien können auf wertvolle Symbiosen zurückgreifen und bieten Kooperationen und Sonderkonditionen für Ihre Panter. Wenn Du als WIFO-Partner an einem beratenden Erstgespräch interessiert bist, kannst Du Dich hier über unsere Hauskanzlei informieren.