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Vom Ausschließlichkeitsvertreter zum Versicherungsmakler

Geschrieben von Martina Hoffmann | 18.09.2018 10:33:21

 

 

Zu Jahresbeginn 2018 ist das Register des Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) um fast 8.000 Versicherungsvermittler auf 220.825 geschrumpft (Stand: 02.01.2018). Der Schwund betrifft alle Vermittlertypen. Ein Jahr zuvor waren es noch 228.289 (Stand: 02.01.2017). Aktuell sind 211.504 Versicherungsvermittler im DIHK Register eingetragen (Stand: 03.04.2018).

Wie geht die Marktbereinigung weiter? Welche Handlungsoptionen haben Versicherungsmakler?

Einige Ausschließlichkeitsvertreter können dem Wettbewerbsdruck der Gesellschaften nicht mehr standhalten. Durch die Bindung an eine einzige Gesellschaft ist die Auswahl der Produkte begrenzt. Eine kundenoptimierte Beratung kann nur im Rahmen begrenzter Möglichkeiten erfolgen. Generelle Veränderungen am Markt und die neue IDD beeinflussen den Rückgang der Versicherungsvertreter ebenfalls. Viele Ausschließlichkeitsvertreter entscheiden sich daher für einen Wechsel zum Versicherungsmakler.

Unterschied zwischen Ausschließlichkeitsvertreter und Versicherungsmakler

Versicherungsvermittler sind gleichgestellt zu Versicherungsvertretern, welche auf eigene Rechnung arbeiten. Letztere beschaffen ihren Kunden keinen Versicherungsschutz, sondern werben für den Abschluss eines Versicherungsvertrages. Versicherungsvermittler sind zu unterscheiden von Versicherungsberatern. (Quelle: Wikipedia)

Versicherungsmakler vermitteln Versicherungsverträge zwischen zwei Parteien, zumeist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als „treuhänderähnliche Sachwalter“ der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite. (Quelle: Wikipedia)

Ist eine Bestandsübertragung aus der Ausschließlichkeit auf einen Maklerpool möglich?

Generell gehören bei einer Ausschließlichkeit die Verträge der Gesellschaft, für die der Ausschließlichkeitsvertreter tätig ist oder war. Somit können „aktiv“ keine Verträge aus der Ausschließlichkeit auf einen Maklerpool übertragen werden. In einigen Fällen werden dem ehemaligen Ausschließlichkeitsvertreter Abfindungen von den Gesellschaften angeboten.

Optimale Bestandsumdeckung ist hier gefordert

Versicherungsnehmer, die aktiv das Gespräch mit dem „neuen“ Makler suchen, dürfen selbstverständlich beraten werden. Um hier dementsprechend schnell und effektiv handeln zu können, benötigt es ausgeklügelter und erprobter Umdeckungsprozesse, welche der Maklerberatungshaftung (Stichwort: Best-Advice) standhalten. Die Umdeckungskonzepte mit ausgewählten Partnergesellschaften der WIFO, bieten eine rechtskonforme Möglichkeit auch zukünftig haftungssicher betreuen zu können ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.

WIFO begleitet auf dem Weg in die NEUE MAKLER-ZUKUNFT

Mit einer Anbindung an die WIFO, erhält der „neue Makler“ bzw. der Verbundpartner der WIFO, Unterstützung vom WIFO Backoffice. Die Mitarbeiter vom WIFO Backoffice verfügen über 30 Jahre versichererübergreifendes Know-how in den Sparten Leben, Kranken und Sach inkl. Sach-Gewerbe und verfügen u.a. über weitreichende Rabattierungsvollmachten.

Testen Sie uns! Unser Angebot wird Sie sicher überzeugen. Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter vom WIFO-Vertrieb unter folgender E-Mail: vertrieb@wifo.com.