Mein Kleingarten – meine Oase – mein Risiko
Das spießige Kleingarten-Image der letzten Jahre hat sich mittlerweile zur Wohlfühloase gewandelt. Immer mehr Städter hegen den Wunsch nach einem eigenen Schrebergarten, in welchem Sie nach Lust und Laune Obst und Gemüse anbauen, grillen, feiern oder einfach dem Stress des Alltags entfliehen können. Doch neben rechtlichen Vorgaben und Pflichten innerhalb eines Kleingartenvereins, gibt es Risiken, die einer Absicherung durch eine Versicherung bedürfen.
Der Kleingarten an sich kann nicht versichert werden (die Fläche wird meist gepachtet), dessen Baulichkeiten und deren Inventar jedoch schon.
Die Gebäude können gegen verschiedene Gefahren versichert werden z.B.:
Das Inventar kann gegen verschiedene Gefahren versichert werden z.B.:
Üblicherweise werden die Gebäude und das Inventar zum Neuwert versichert. Um im Schadenfall Überraschungen zu vermeiden, sollten die Versicherungssummen entsprechend gewählt werden. Hilfsweise geben einige Versicherer Mindestversicherungssummen vor. Zum Beispiel für das Gebäude 5.000 € und für das Inventar 2.000 €. Diese Werte sind dem Bedarf entsprechend erhöhbar.
Einige Risikoträger bieten Kombi-Policen an, deren Versicherungsschutz um nützliche Einschlüsse erweitert bzw. optional erweiterbar sind:
Eine Pflicht zum Abschluss einer Kleingartenversicherung besteht nicht. Bei Kleingartenvereinen kann das jedoch satzungsgemäß erforderlich sein. Sofern die „Hobbygärtner“ Mitglieder in einer Kolonie / einem Kleingartenverein sind, ist eine Absicherung bereits ab ca. 40 € im Jahr zu bekommen. Für „Hobbygärtner“ ohne Mitgliedschaft beginnt die Jahresprämie ab ca. 90 €. Die Prämien können je nach Höhe der Versicherungssummen und nach Art der gewählten Einschlüsse variieren.
Auch das Risiko der Haftpflicht sollte nicht vergessen werden. In guten Privathaftpflicht-Verträgen ist dieses Risiko normalerweise beinhaltet. Um auf Nummer „sicher zu gehen“, lohnt ein Blick in die Police bzw. Versicherungsbedingungen.
Mit der Kleingartenversicherung von Finanzgewissen.de aus Ahlen erwerben Sie eine Neuwertversicherung, die im Schadensfall keine Selbstbeteiligung einschließt. Die Versicherungssumme für den Garten, die Gebäude sowie den Inhalt der Gebäude müssen Sie also auf der Grundlage des Neuwerts der versicherten Gegenstände wählen. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, die Laube und alle anderen versicherten Gegenstände durch gleichwertige Neuanschaffungen zu ersetzen. Vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages müssen Sie somit den Neuwert – und keinesfalls den Zeitwert – Ihres Kleingartens möglichst exakt bestimmen.