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Kleinbetriebsunterbrechung (KBU): Versicherungssumme + Schaden = Ärger?

Geschrieben von Armin Bajus | 10.09.2018 14:56:14

In der gewerblichen Inhaltsversicherung findet man sie überall – die kleine Betriebsunterbrechung (KBU). Sie wird in Erweiterung der Inhaltsdeckung zusätzlich abgeschlossen. Im Normalfall in gleicher Höhe wie die Inhaltsversicherung. Hierbei werden Kosten und entgangener Gewinn infolge einer Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Sachschaden erstattet. Der Erstattungszeitraum (Haftzeit) ist auf 12 Monate begrenzt. Doch entspricht diese Form einer pauschalen Vertragsgestaltung dem Kundenbedarf? Das wird in den wenigsten Fällen zutreffen.

Bildung der Versicherungssumme

Erst im Schadenfall zeigt sich, wie wichtig eine bedarfsgerechte Ermittlung der Versicherungssumme ist. Gerade bei der Betriebsunterbrechungsversicherung bleiben nicht selten gravierende Sachverhalte unberücksichtigt. Wie können Vermittler Haftungsfallen sowie existenzbedrohende Szenarien für Kunden vermeiden?

Zur Erinnerung – so gehen Sie richtig vor:

Ermitteln Sie, auch bei der KBU, zuerst immer die bedarfsgerechte Betriebsunterbrechungsversicherungssumme nach folgendem Schema:

  Umsatzerlöse netto
- Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
+/- Erhöhung/Verminderung des Bestandes an fertigen und halbfertigen Erzeugnissen bei Produktionsbetrieben oder den Lagerbestand bei Handelsbetrieben
= Rohertrag
+ Vorsorge (als Standard wird mit 10% gearbeitet)
= Betriebsunterbrechungsversicherungssumme

 

Ermitteln Sie erst dann die notwendige KBU-Mindestversicherungssumme:

  Sachversicherungssumme der Inhaltsversicherung
+ Vorräte, Maschinen, Anlagen und Geräte für die eine Spezialversicherung besteht (z. B. Elektronik- oder Maschinenversicherung) oder die nicht versichert bzw. nicht versicherbar sind, mit denen jedoch Umsatz erwirtschaftet wird (z.B. ausgestellte KFZ eines KFZ-Händlers).
+ Fremdes Eigentum an Betriebseinrichtung und Waren / Vorräte, sofern dieses nicht in der Sachversicherungssumme enthalten ist.
= „Mindestversicherungssumme“ KBU

 

Setzen Sie immer den höheren Wert von beiden als Versicherungssumme für die KBU an (Im Standard maximal 1.000.000 €). Liegt die Versicherungssumme über 1.000.000 € muss die mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU) angewandt werden. Beratungsfehler und Deckungslücken treten oft bei Verträgen von Mitbewerbern auf. Zeigen Sie Ihren Kunden und Interessenten bestehende Lücken auf und schließen Sie diese.

Populäre Irrtümer bei der Summenermittlung zur Betriebsunterbrechung

Zwei Beispiele aus der Praxis zeigen Ihnen die Folgen einer fehlerhaften Summenermittlung auf:

Irrtum 1:

Die Versicherungssumme der KBU wird einfach den Sachwerten der Inhaltsversicherung angepasst.

Für einen Fleischereibetrieb wurden technische und kaufmännische Einrichtungen sowie Waren und Vorräte im Wert von 110.000 € korrekt ermittelt und versichert. Die Versicherungssumme für die KBU wurde ebenfalls auf 110.000 € festgelegt. Aufgrund eines Brandes entstand ein Totalschaden. Der Betrieb ruht für 8 Monate. Obwohl der Kunde sofort einen Verkaufswagen aufstellt und die benötigten Waren dazukauft, entsteht ein Schaden von 150.000 € aus der Betriebsunterbrechung.

Versicherungsleistung:

Die Entschädigung für die Betriebseinrichtung beträgt 110.000 €. Für die Betriebsunterbrechung wird die volle KBU-Versicherungssumme erstattet. Es bleibt jedoch ein ungedeckter Restschaden von 40.000 € = Vermittlerhaftung!

Für eine volle Entschädigung hätte die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechung wie folgt ermittelt werden müssen:

  Jahresnettoumsatz 500.000 €
- Wareneinsatz 260.000 €
= Rohertrag 240.000 €
+ Vorsorge 24.000 €
= Bedarf der Betriebsunterbrechung 264.000 €

 

Irrtum 2:

Spezialversicherungen (z.B. Elektronikversicherung) werden nicht berücksichtigt. Für eine Werbeagentur wurde eine Versicherungssumme für technische und kaufmännische Betriebseinrichtung von 150.000 € ermittelt. Die EDV wurde separat über eine Elektronikversicherung mit 50.000 € versichert. Für die KBU hält der Kunde eine Versicherungssumme von 120.000 € für ausreichend. Der Vermittler erinnert sich, dass die KBU mindestens in Höhe der Sachversicherungssumme angesetzt werden muss. Es wird die KBU in Höhe von 150.000 € versichert. Durch einen Brand entsteht Totalschaden. Der Betrieb ruht für 6 Monate. Der Sachverständige ermittelt einen Gesamtschaden (Betriebseinrichtung inklusive EDV) in Höhe von 200.000 €. Der Betriebsunterbrechungsschaden beträgt 120.000 €. Obwohl die Versicherungssumme der KBU über der Schadenhöhe liegt, besteht eine Unterversicherung!

Zur Vermeidung einer Unterversicherung hätte die Versicherungssumme wie folgt ermittelt werden müssen:

  Sachversicherungssumme 150.000 €
+ Elektronik (Spezialversicherung) 50.000 €
+ fremdes Eigentum nicht vorhanden
= Mindestversicherungssumme KBU 200.000 €

 

Der Schaden wurde wie folgt reguliert:

120.000 € (Schaden) x 150.000 € (Versicherungssumme Ist) / 200.000 € (Versicherungssumme Soll) = 90.000 € Erstattung

Somit entstand ein ungedeckter Restschaden von 30.000 € = VERMITTLERHAFTUNG!

Pro und Contra KBU / MBU (auszugsweise)

Um ein Risiko richtig zu versichern, empfiehlt sich immer eine Summenermittlung nach dem beschriebenen Schema durchzuführen.

Was spricht für eine KBU?

  • Einfache Handhabung
  • Keine jährliche Meldung

Was spricht gegen eine KBU?

  • Abhängigkeit zur Sachversicherung
  • Eine eventuelle Unterversicherung in der Inhaltsversicherung wird auch in der KBU angerechnet
  • Starre Haftzeit von 12 Monaten

Was spricht für eine MBU?

  • Bedarfsgerechte Absicherung
  • Beitragsfreie Nachhaftung über die Versicherungssumme hinaus (Standard 33,33 %)
  • Flexible Haftzeiten (z. Bsp. 6, 12, 18, 24 oder 36 Monate)

Was spricht gegen eine MBU?

  • Erhöhter Verwaltungsaufwand durch jährliche Meldung

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