Frühjahrszeit ist Bauzeit. Die Baubranche in Deutschland boomt wie lange nicht mehr. Die günstigen Bauzinsen tragen hierzu bei. Allein Im vergangen Jahr wurden ca. 280.000 Wohnungen fertiggestellt. Mit einem Bauvorhaben geht auch ein hohes finanzielles Risiko einher. Umso wichtiger ist die richtige Absicherung der Bauvorhaben. Neben der Bauherren-Haftpflicht gehört die Bauleistungsversicherung zur umfassenden Risikoabsicherung. Üblicherweise bestehen die Kreditinstitute auf den Nachweis einer Absicherung.
Welche Schäden deckt die Bauleistungsversicherung?
Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren/Bauunternehmer vor unvorhersehbaren Schäden während der Bauzeit. Das sind insbesondere:
- Sturm
- Hagel
- Höhere Gewalt
- Elementarereignisse, wie Erdbeben oder Erdrutsch, un- und außergewöhnliche Witterungsverhältnisse (Wolkenbruch oder Überschwemmung durch außergewöhnliche Hochwasser) - aber nicht vorhersehbare Ereignisse!
- Stark anhaltender Frost
- Unbekannte Eigenschaften des Baugrundes
- Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit von Bauarbeitern
- mut- und böswillige Beschädigung und Zerstörung durch Dritte
- Optional: Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion (Feuerrohbau)
Die Feuerrohbau-Absicherung ist in der Regel beitragsneutral im Rahmen der Gebäude-Versicherung enthalten. Neben Neubauten werden auch bestehende Gebäude saniert, erweitert oder umgebaut. Diese Bauvorhaben bedürfen einer weitergehenden Absicherung als Neubauten.
Mitversicherung der Altbausubstanz – Was ist zu beachten?
Sofern eine Gebäude-Versicherung besteht, sollte dem Versicherer die Umbaumaßnahme angezeigt werden. Es handelt sich hierbei um eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung, insbesondere bei Leerstand. Üblicherweise kündigen die Versicherer den Vertrag aufgrund Gefahrerhöhung.
Versicherungsnehmer haben in der Folge oftmals größere Probleme einen adäquaten Versicherungsschutz zu finden. Hier kann unser Sonderkonzept helfen.
Wir bieten die Möglichkeit Schäden an der Altbausubstanz ohne Aufwand mitzuversichern!
Highlight ist die einfache Berechnung ohne separate Prüfung. (Ausnahme: Einsturzrisiko)
Die Allgemeinen Bedingungen für die Bauleistungsversicherung (ABN) regeln, dass ausschließlich die neu hinzukommende Bausubstanz versichert gilt. Bei Mitversicherung der Altbausubstanz, gibt es folgende zusätzliche Optionen:
- Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung, sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen
- Schäden durch unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen/Vandalismus als unmittelbare Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der Neubauleistung im Sinne der ABN sowie durch Leitungswasser, Sturm und Hagel
- Versicherungsschutz gegen Schäden an aufwendiger Ausstattung (z. B. Stuckdecken)
- Mitversicherung von Altbauten gegen Einsturz (auf besonderen Antrag und Prüfung)
Diese Deckungseinschlüsse runden den Versicherungsschutz ab und bieten Bauherren umfangreichen Versicherungsschutz.
„Sicher Bauen“ mit WIFO
In unserem Konzept „Sicher Bauen“ finden sich mehrere bewährte Konzepte zum genannten Themenbereich. Neben einem umfassenden Versicherungsschutz, bieten die Konzepte ein attraktives Preis-/Leistungsniveau.
Beispiel 1:
Neubau eines Wohnhauses, Bausumme 500.000 €, Versicherungsdauer bis zu 24 Monaten, Selbstbehalt 250 €. Einmalprämie von 416,50 € inklusive 19 % Versicherungssteuer.
Beispiel 2:
Renovierung/Umbau eines Wohnhauses, Neubauleistung 250.000 €, Versicherungsdauer bis zu 24 Monaten, inklusive Feuerrohbau. Selbstbehalt 250 € (Schäden an der Altbausubstanz 10 % mindestens 500 €).
Schäden an der Altbausubstanz:
- bis 100.000 € durch Brand
- bis 25.000 € für Beschädigungen/Zerstörungen
- bis 5.000 € für Schäden an aufwendiger Ausstattung
Einmalprämie von 806,23 € inklusive 19 % Versicherungssteuer
Beispiel 3:
Neubau eines Fertighauses, Bausumme 250.000 €, Versicherungsdauer bis zu 9 Monaten, Selbstbehalt 150 €. Einmalprämie von 157,08 € inklusive 19 % Versicherungssteuer
Unsere Empfehlung für umfassenden Versicherungsschutz von Bauvorhaben:
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Bauhelferunfallversicherung
- Bauherrenrechtsschutzversicherung
- Bauleistungsversicherung
Als WIFO-Verbundpartner profitieren Sie von einzigartigen Rahmenvereinbarungen und exklusiven Sonderkonzepten im Bereich Sach Gewerbe. Testen Sie uns kostenfrei und unverbindlich! Wir freuen uns auf Sie.