Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen – alles gut?

Von | 18. Mai 2018 | Produkte |

Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit findet eine Vielzahl von Veranstaltungen statt. Sportfeste, Konzerte, Straßenfeste und natürlich die Fußballweltmeisterschaft mit den vielen Public Viewing Events stehen an. Verantwortungsvolle Veranstalter schützen sich und ihre Gäste durch den Abschluss einer Haftpflicht-Police. Versichert werden Personen- und Sachschäden aus der Durchführung der Veranstaltung. Zur Durchführung einer Veranstaltung wird auch diverse Technik benötigt. Dazu gehören beispielhaft Zelte, Cateringausstattung, Ton- /Bild- /Video- und Lichtanlagen sowie weitere Event-Technik. Wird gemietete Event-Technik beschädigt oder gestohlen, wird es in der Schadenregulierung spannend. Zahlt der Haftpflicht-Versicherer oder nicht?

Veranstalter-Haftpflichtversicherung – Schäden an gemieteter Technik

Leistungsstarke Policen bieten Deckungsschutz für Mietsachschäden an beweglichen Sachen. Vermeintlich scheint das Problem damit gelöst.

Schadenbeispiel: Der Helfer eines Vereinsfestes lässt das gemietete Mischpult fallen. Es entsteht ein erheblicher Schaden. Damit der Haftpflicht-Versicherer leistet, muss der Mieter „schuld“ sein (s.a. § 823 BGB). In diesem Fall wird der Haftpflicht-Versicherer regulieren. Bei einer möglichen Reparatur die Kosten, bei einem Totalschaden allerdings nur noch den Zeitwert. Doch wie verhält es sich, wenn den Mieter keine gesetzliche Haftpflicht trifft?

Schadenfall – aber niemand ist schuld

Folgendes Schadenbeispiel zeigt das Problem deutlich. Der Helfer eines Vereinsfestes bedient die Beschallungsanlage. Durch eine Überspannung wird diese zerstört. Eine „Schuld“ des Helfers ist nicht erkennbar. Der Haftpflicht-Versicherer wird diese Ansprüche ablehnen. Bei angemieteter Technik haftet der Mieter für Abhandenkommen oder Beschädigung laut Mietvertrag. Der Mieter muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen (Vertragliche Haftung). Dies kann schnell zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Unter Umständen liegt ein Beratungsfehler vor – Haftung für den Vermittler! Erkennbar reicht der Haftpflicht-Versicherungsschutz nicht aus, geliehene Event-Technik umfassend zu versichern. Gibt es einen anderen Weg, solche Deckungslücken zu schließen? Ja, den gibt es ...

Die Lösung: Event-Technik-Versicherung

Wir empfehlen Mietern/Veranstaltern den Abschluss der kurzfristigen Event-Technik-Versicherung. Die Police bietet Versicherungsschutz für Ton-/Bild-/Video - und Lichtanlagen auf Basis einer Elektronik-Versicherung (zum Neuwert). Die Elektronik-Versicherung deckt eine Vielzahl von Gefahren ab. Sonstige Bühnentechnik, Catering-Ausstattung, Zelte und Pavillions gelten zum Zeitwert versichert. Eine beispielhafte Versicherungssumme von 50.000 € kostet gerade mal 119,00 € für 7 Tage. Bei Versicherungssummen bis 100.000 € müssen keine Listen der zu versichernden Sachen geführt werden. Je Schaden an der Elektronik gilt ein Selbstbehalt von 250 €, bei sonstiger Technik 10 % mindestens 250 €.

Unsere Empfehlung für umfangreichen Versicherungsschutz von Veranstaltungen:

  • Veranstalter-Haftpflichtversicherung
  • Veranstaltungsausfallversicherung
  • Veranstaltungsrechtsschutzversicherung
  • Event-Technik-Versicherung

Berücksichtigen Veranstalter und Versicherungsvermittler diese Punkte, steht einer positiven Veranstaltung im Sinne „gut versichert“ nichts mehr im Wege.

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